Donnerstag, 20. Dezember 2018

Presseschau vom 20.12.2018 - Stellplätze und altersegerechtes Wohnen

Aus dem heutigen Gießener Anzeiger haben wir einen Beitrag, in dem bei einem Bauprojekt in Allendorf / Lda. ebenso wie beim Projekt am Singalumnat mit dem Begriff "altersgerechtes Wohnen" versucht wurde, die Anzahl der notwendigen Stellplätze möglichst gering zu halten, um eine möglichst große Fläche verkaufbaren Wohnraumes zu erzielen.
Ein Stellplatz pro Wohnung war das Ziel. Die Stellplatzsatzung sieht in Allendorf 2,0 Stellplätze pro Wohnung vor. Für "Altenwohnungen" werden 0,2 Stellplätze pro Wohnung benötigt. "Ich will doch kein Pflegeheim bauen, sondern einfach nur Wohnungen für ältere Menschen," wird der Geschäftsführer der Bauträgergesellschaft zitiert.
Nun soll ein neuer Bauantrag mit zehn Wohnungen und 20 Stellplätzen eingereicht werden. Ursprünglich waren 18 Wohnungen vorgesehen.


Gießener Anzeiger vom 20.12.2018
Es gibt viele Beispiele, bei denen seitens der Bauträger versucht wird, die notwendigen Stellplätze möglichst weit unten anzusetzen, um eine hohe Auslastung an Wohnraum auf einem Grundstück zu ermöglichen. Die Probleme, die durch fehlende Stellplätze entstehen, tragen Bewohner und Nachbarn (s. Bergkaserne in Gießen). Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, eine funktionierende Stellplatzsatzung zu haben. Am Allendorfer Beispiel konnten die Stadtverordneten den Antrag der Bauträger auf Befreiung von der Stellplatzsatzung ablehnen mit der Begründung des "Gleichbehandlungsgrundsatzes".

Donnerstag, 22. November 2018

Jahreskalender 2019

Der Jahreskalender 2019 des Vereins Lebenswertes Laubach steht zum Download zur Verfügung.

Der Kalender beinhaltet den Termin der Jahreshauptversammlung und aller Mitgliederversammlungen. Uhrzeit und Ort der jeweiligen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Jahreskalender 2019

Mittwoch, 12. September 2018

Presseschau vom 12.09.2018 - Grundstückseigentümer bietet Areal zum Kauf an

In der heutigen Presseschau haben wir einen Bericht aus der Gießener Allgemeinen Zeitung vom 11.09.2018 über den Bauausschuss vom 04.09.2018. Wie bereits im Beitrag des Gießener Anzeigers vom 06.09.  ist zu erfahren, dass es seitens der Stadt derzeit keine Notwendigkeit gebe, das Bebauungsplanverfahren wieder aufzunehmen. Auch sei die Stadt nicht in Zugzwang, da der Investor derzeit keine Option auf den Grundstückserwerb habe. Dies ist aber notwendig, wenn ein vorhabenbezogener Bebaungsplan aufgestellt werden soll.

Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.09.2018

Im Beitrag wird beschrieben, dass der Grundstückseigentümer derzeit das Areal auf einzelne Parzellen aufgeteilt zum Kauf anbietet. Der Beitrag erwähnt drei einzelne Parzellen. Das ist nicht korrekt. Insgesamt werden auf ebay-Kleinanzeigen 6 Parzellen mit insgesamt 4.820 Quadratmetern und einem Gesamtkaufpreis von 602.500 € angeboten (125 € je Quadratmeter)
Hier geht's zur Anbieterseite auf ebay-Kleinanzeigen.

Ein Bildschirmfoto vom 12.09.2018:
Bildschirmfoto vom 12.09.2018 aus ebay-Kleinanzeigen

Ebenso finden sich auf dem Franchising-Immobilienportal RE/MAX die gleichen Grundstücksangebote wieder. Hier das Bildschirmfoto vom 12.09.2018:
 
Bildschirmfoto RE/MAX vom 12.09.2018

Interessant an dem Angebot ist möglicherweise auch die Aufteilung des Gesamtareals in 6Einzelgrundstücke mit möglichst geringem Flächenverbrauch für Zufahrtswege.

mögliche Parzellierung des Gesamtareals (Quelle: RE/MAX, Immobilienangebot Gerald Kappeller)

Zu den angebotenen Grundstücken findet man unter den Angeboten unter RE/MAX folgende Beschreibungen:
Beschreibung der Baugrundstücks (Quelle: RE/MAX, Immobilienangebot Gerald Kappeller)


Freitag, 7. September 2018

Chronologie - die wichtigsten Ereignisse zum B-Plan

In einem Zeitstrahl stellen wir heute die wichtigsten Ereignisse zusammen, die sich seit dem Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan auf dem Gelände des ehemaligen Singalumnates ergeben haben. Begonnen mit dem offenen Brief der Anwohner an die Mandatsträger für der Stadtverordnetenversammlung im November 2017 bis zur jüngsten Ausschusssitzung, in der festgestellt wurde, dass die Stadt derzeit "nicht in Zugzwang" sei und es aktuell keinen neuen Antrag über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gibt.

Das Original kann hier heruntergeladen werden.













Donnerstag, 6. September 2018

Presseschau vom 06.09.2018 - aktuell keine Notwendigkeit für einen Bebauungsplan

Der Gießener Anzeiger berichtet heute über die Haupt-, Bau- und Finanzausschusssitzung vom 04.09., in der es unter anderem über die weitere Vorgehensweise der Planungen um das Singalumnat ging.

Nachdem zwar der Projektleiter der Projektgesellschaft im Juni von seinen Aufgaben zurückgetreten ist, war bisher nicht bekannt, ob die Projektgesellschaft weiter das Ziel verfolgt, einen Aufstellungsbeschluss zu erlangen. Laut Bürgermeister Klug sei dies immer noch der Fall, aber es gäbe keine neuen Anfragen an die Stadt.

In der Ausschusssitzung herrschte Einigkeit darüber, dass seitens der Stadt derzeit kein weiterer Handlungsbedarf bestehe, einen Bebauungsplan aufzustellen. Es sei auch ohne Bebauungsplan möglich, im Bereich des ehemaligen Singalumnates eine Bebauung zu ermöglichen. Diese müsse sich dann an der vorhandenen Bebauung im Musikerviertel orientieren.


Gießener Anzeiger vom 06.09.2018

Montag, 3. September 2018

"Singalumnat" in der aktuellen Sitzungsrunde

Haupt-, Bau- und Finanzausschuss am 04.09.2018 um 19:00

Nun mehren sich die Anzeichen, dass das geplante Bauprojekt der Wohnanlage "Johann-Sebastian-Bach-Straße, Laubach" GmbH & Co. KG nicht mehr umgesetzt werden wird: Die Tagesordnung des HBFA  sieht unter TOP 20 lediglich den Punkt "Beratung über die weitere Vorgehensweise der Bauleitplanung in der Johann-Sebastian-Bach-Straße" vor.
In der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2018 wurde der Beschlussantrag zur Bauleitplanung von der Tagesordnung genommen (s. Niederschrift). In der Sitzung hieß es, dass dieser Punkt erneut an den Bauausschuss zu weiteren Beratungen verwiesen wird.  
Auch die bereits veröffentlichte Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 13.09. enthält keinen TOP mehr, der einen Antrag über einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan betreffen würde.

Der Verein Lebenswertes Laubach e.V. hat bereits vor der Sommerpause versucht, mit der Projektgesellschaft in Kontakt zu treten, um weiterhin für Gespräche zur Kompromisslösung zur Verfügung zu stehen. Auf unsere Anfragen haben wir Reaktionen seitens der Projektgesellschaft erhalten.

In der morgigen HBFA-Sitzung wird es möglicherweise in den Beratungen auch darum gehen, welche Alternativen nun bestehen, um eines Tages die Bauruine zu entfernen und eine in die ortsübliche Bebauung passende Wohnbebauung zu ermöglichen.

Über eine rege Teilnahme unserer Unterstützer und Anwohner an der Sitzung freuen wir uns sehr.

Dienstag, 21. August 2018

Presseschau vom 20.08.2018 - aktuell keine Information über Planungsstand

Am Freitag, 17.08.2018 diskutierten Vertreter des Vereins Lebenswertes Laubach, Laubacher Grüne und Eva Goldbach, Mitglied des Hessischen Landtages und Landtagskandidatin von Bündnis 90 / Die Grünen, vor dem ehemaligen Singalumnat über den Erfolg des Bürgerbegehrens und Schwächen der Bürgerbeteiligung in Hessen.
"Es wäre viel besser, wenn zu Beginn vieler Projekte eine Bürgerversammlung stattfinden würde und in einer offenen Diskussion gemeinsam mit den Bürgern Ideen entwickelt würden", erläuterte Goldbach mit Blick auf viele Projekte in Hessen, gegen die Bürgerbegehren initiiert werden.

Gießener Anzeiger vom 20.08.2018


Aktueller Stand Bebauungsplan

Nachdem in der Stadtverordnetenversammlung im Juni die Beschlussvorlage in den Bauausschuss zu weiteren Beratungen verwiesen wurde und der Projektleiter zurückgetreten ist, ist dem Verein nicht bekannt, wie und ob die Planungen weiter betrieben werden. Auf Anfragen an die Projektgesellschaft und dem Angebot weiterer Gespräche zur Kompromissfindung gab es bisher keine Antworten.

Inzwischen ist auch die Tagesordnung für die Bauausschusssitzung im Bürgerinfoportal veröffentlicht. Hierin ist unter TOP 20 lediglich eine Beratung über die weitere Vorgehensweise der Bauleitplanung in der Johann-Sebastian-Bach-Straße enthalten. Da in den Anlagen zur Tagesordnung keine Beschlussvorlagen oder ergänzende Unterlagen vorhanden sind, kann man vorsichtig vermuten, dass es in den Beratungen nicht mehr um den Antrag eines Bebauungsplanes gehen wird.

Bildschirmfoto
"Tagesordnung Haupt-, Bau- und Finanzausschuss 04.09.2018"
(aufgenommen am 21.08.2018)
https://buergerinfo.laubach-online.de/sessionnet/bi/si0054.asp?__ksinr=7148 

Die Sitzung des Haupt-, Bau, und Finanzausschusses findet am 04.09.2018 ab 19 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.

Donnerstag, 21. Juni 2018

Presseschau vom 21.06.2018 - "Gab keine Einigung mit Projektierer"

Die Stadtverordnetenversammlung hat zu Beginn ihrer Sitzung am 14.06. beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes zu vertragen und das Thema zunächst zu weiteren Beratungen an den Haupt- und Bauausschuss zu verweisen. Ein ausführlicher Bericht dazu ist im Laubacher Anzeiger vom 20.06.2018 zu finden. Der Bericht ist identisch mit dem Bericht aus der Gießener Allgemeinen Zeitung vom 16.06.2018 (s. Beitrag Presseschau vom 16.06.2018):
Laubacher Anzeiger vom 20.06.2018
 
Im Nachgang erscheint am 20.06.2018 ein Beitrag in der Gießener Allgemeinen Zeitung darüber, dass sich der Projektleiter Werner Schmidt aus dem Projekt zurückzieht. Unmittelbar vor der Stadtverordnetenversammlung am 14.06. sei Einvernehmen über einen neuen Vorschlag seitens der Projektgesellschaft mit nunmehr 5 Häusern - die beiden vorderen 2+1 Geschosse und die drei hinteren mit 3+1 Geschossen - erzielt worden.
Gießener Allgemeine Zeitung
vom 20.06.2018
 
In der heutigen (21.06.2018) Ausgabe der Gießener Allgemeinen Zeitung erscheint eine Gegendarstellung. Darin heißt es, dass der neue Vorschlag zwar zur Kenntnis genommen wurde, da aber die BI bei Ihren Entscheidungen immer bemüht sei, alle Anwohner ins Boot zu holen, ginge dies nur über eine erneute Infoveranstaltung, die so kurzfristig (wenige Stunden vor der Stadtverordnetenversammlung) nicht mehr organisiert werden könne.
Weiterhin entscheiden die Stadtverordneten nicht über mögliche Vereinbarungen zwischen Projektgesellschaft und BI sondern über den vorliegenden Antrag. Dieser beinhalte keinerlei Festlegungen über Anzahl der Gebäude, Stockwerke oder Stellplatzschlüssel. Daher ist dieser Antrag "inhaltlich viel schlechter" als der Aufstellungsbeschluss, der nach dem Bürgerbegehren aufgehoben wurde. Dies widerspreche dem Ansinnen des Bürgerbegehrens und ermögliche Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht.
Gießener Allgemeine Zeitung
vom 21.06.2018
 

Samstag, 16. Juni 2018

Presseschau vom 16.06.2018 - Diskussion vertragt

Gleich zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2018, als es um die Abstimmung über die Tagesordnung ging, wurde darüber abgestimmt, dass der Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erneut zur Beratung an den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss verwiesen wird.

Die Berichterstattung darüber finden Sie in der heutigen Presseschau.

Gießener Anzeiger vom 16.06.2018

Gießener Allgemeine Zeitung vom 16.06.2018

Donnerstag, 14. Juni 2018

Presseschau vom 14.06.2018 - neuer Aufstellungsbeschluss

In der heutigen Stadtverordnetenversammlung wird erneut über den Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Singalumnat" beraten. Der vorliegende Antrag ist in den wesentlichen Punkten schlechter als der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss, gegen den sich das Bürgerbegehren gerichtet hat:
Aus 5 Häusern sind 7 geworden, die Gesamtwohnfläche und die Anzahl der Wohnungen sind in etwa gleich geblieben und da unsere Forderung auf Einhaltung der Stellplatzsatzung übernommen wurde, wird das Grundstück nun derart verdichtet sein, wie es in Wohngebieten absolut unüblich ist.
Unsere Bestrebungen der letzten Wochen, das Projekt in einer kleineren, wirtschaftlich vertretbaren Dimension zu planen (5 Häuser a 2+1 Stockwerke mit insgesamt 30 Wohnungen und 53 Stellplätzen) wurde von der Projektgesellschaft konsequent ignoriert.

Ein Bericht über den aktuellen Stand finden Sie in der heutigen Ausgabe des Gießener Anzeigers. Wir freuen uns, wenn heute Abend viele Anwohner und Unterstützer als Zuschauer an der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen werden im großen Sitzungssaal um 19 Uhr.

Gießener Anzeiger vom 14.06.2018

Dienstag, 12. Juni 2018

Suche nach einem Kompromiss gescheitert

Nach aktuellem Stand der Gespräche liegt ein Kompromiss zwischen BI und Projektgesellschaft in weiter Ferne. Wesentlicher Knackpunkt ist, dass nunmehr mit 7 Häusern und 81 Stellplätzen auf dem Grundstück geplant wird.

Die Grundflächenzahl, eine Kennzahl für die Verdichtung, wird ermittelt aus bebauter Fläche (Gebäude + Stellplätze + Wege + Nebengebäude) im Verhältnis zur Grundstücksfläche.

Die aktuelle Planung kommt auf eine Grundflächenzahl von 0,76. In Wohngebieten üblich ist ein Wert von 0,3 (zum Beispiel auf den Röden) bis 0,4 (zum Beispiel auf dem Gewänd). Ein Wert von 0,8 wird in Gewerbegebieten angesetzt (Beispiel Geisenwiese). Selbst in Neubaugebieten in der Kernstadt Gießen wird ein Wert von 0,35 bis 0,4 angesetzt (reine Wohngebiete, Beispiel Bergkaserne).

Mit einer Grundflächenzahl von 0,76 ist die Verdichtung durch das Projekt doppelt so hoch, wie sie üblicherweise in Wohngebieten herangezogen wird.
Wir bleiben weiterhin bei unserer Forderung von 5 Häusern mit 30 Wohnungen auf 2+1 Geschossen. Selbst mit diesem Vorschlag würde das Projekt ungefähr auf eine Grundflächenzahl von 0,5 kommen und wäre damit immer noch stärker verdichtet als üblich.

Eine Übersicht über Baugebiete in Laubach und die festgelegten Grundflächenzahlen zeigt, welche Verdichtung auf das Musikerviertel zukommen wird, sollte das Projekt in der derzeitigen Fassung realisiert werden: wie sie im Altortskern mit seinen gewachsenen Strukturen üblich ist oder wie in einem Industriegebiet:
Übersicht Grundflächenzahl in Bebauungsplänen der Stadt Laubach

Grundlage der Diskussion und der letzte aktuelle Vorschlag für eine Gestaltung auf dem Gelände des Singalumnates sieht wie folgt aus:
aktuelle Planvariante mit 7 Häusern und 81 Stellplätzen

So wird die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag voraussichtlich darüber beraten, wie es mit dem Thema Bebauungsplan weitergehen wird.

Über eine rege Teilnahme an der Sitzung würden wir uns sehr freuen.


Montag, 11. Juni 2018

jetzt auch als eingetragener Verein (e.V.)

Am 07.06.2018 fand die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister statt. Damit ist Lebenswertes Laubach nun ein eingetragener Verein (e.V.).

Die Eintragung befindet sich im Vereinsregister Amtsgericht Gießen unter der Registernummer VR 4936, Datum der Eintragung: 07.06.2018.

In diesem Zusammenhang haben wir auch seit heute diese Daten im Impressum vermerkt und unser Formular für einen Antrag auf Mitgliedschaft kann über den Link "Mitglied werden" heruntergeladen werden.
Wir freuen uns über jede Unterstützung und laden Sie herzlich ein, sich gemeinsam mit uns für ein lebenswertes Laubach zu engagieren.

Sonntag, 10. Juni 2018

Presseschau vom 09.06.2018 - Runder Tisch

Berichte vom "Runden Tisch" mit Mitgliedern von Lebenswertes Laubach, Projektierern, Fraktionsvorsitzenden des Laubacher Parlaments und Magistratsmitgliedern unter Moderation von Stadtverordnetenvorsteher Kühn.

Gießener Anzeiger vom 09.06.2018
Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.06.2018

Samstag, 2. Juni 2018

Presseschau 02.06.2018 - Singalumnat - Bauaufsicht

Singalumnat in der Presse,

über die Begehung des Haupt-, Bau- und Finanzauschusses am 29.05.2018 und aktuelles zum neuen Antrag des Aufstellungsbeschlusses.

Gießener Allgemeine Zeitung, 02.06.2018

Gießener Anzeiger vom 01.06.2018

Sonntag, 27. Mai 2018

Fragen der Projektgesellschaft an Lebenswertes Laubach

Achtung Stellungnahme
Ein langer Text aber es lohnt sich 🙂 
Antwort des Vereins Lebenswertes Laubach auf die Frage(n) der Projektgesellschaft Singalumnat
(Fragen sind im Text enthalten)

Frage der Projektgesellschaft als PDF
Unsere Antwort als PDF

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden erhalten Sie eine möglichst ausführliche Beantwortung Ihrer Frage an uns bezüglich unserer Position um das geplante Bauprojekt. Zunächst möchten wir allerdings anmerken, dass die von Ihnen gestellten Fragen genau die sind, auf die wir seit Beginn unserer Initiative gewartet haben, da eine Kompromissfindung nur möglich ist, wenn beide Seiten die Beweggründe der jeweils anderen Seite kennen.

Zur Ihrer Fragestellung sei uns noch eine Vorbemerkung gestattet: In Ihrem Terminvorschlag haben Sie für die weiteren Gespräche einen Verhaltenscodex vorgeschlagen, in dem es u.a. um gegenseitigen Respekt geht, um Diskussion auf Sachebene und Vermeidung von gegenseitigen Schuldzuweisungen und Kränkungen. Eine Unterstellung der „Verweigerung zum Aufstellungsbeschluss“ ohne unsere Bewegründe, und Positionen zu kennen, erschwert eine offene Diskussion auf Sachebene

Um Ihre Fragen möglichst präzise beantworten zu können, muss leider etwas weiter ausgeholt werden, um die Gesamtheit der heutigen Situation in Laubach und speziell im Musikerviertel aus unserer Sichtweise zu beschreiben. Die Forderungen der Anwohner resultieren unter anderem auch aus dem im Folgenden beschriebenen gesamtheitlichen Blick:

Wohnraumbedarf – Wohnraumversorgungskonzept - IKEK
Laut Wohnraumversorgungskonzept -  und damit argumentieren die meisten Befürworter des Bauprojektes – werden in den kommenden Jahren zusätzliche 150 Wohneinheiten in der Großgemeinde Laubach benötigt. Dieser Bedarf resultiert aus dem demografischen Wandel und der Entwicklung hin zu Wohneinheiten für weniger Personen. Wir verwenden allerdings für unsere Bedarfsanalyse neben dem Wohnraumversorgungs-konzept zusätzliche Daten aus dem kommunalen Entwicklungskonzept der Stadt Laubach (IKEK), das in seiner Datenanalyse zum Gebäudebestand alleine in der Kernstadt einen Leerstand von 45 Wohngebäuden und 173 vom Leerstand bedrohter Wohngebäude aufgenommen hat. Das sind also 218 Wohneinheiten, die im schlimmsten Fall in den kommenden Jahren leer stehen werden. Bei 1.258 Wohngebäuden in der Kernstadt insgesamt eine Katastrophe. Beide Analysen muss man aus unserer Sicht zusammen betrachten, um geeignete Lösungswege gesamtheitlich zu finden. So sind die vom Leerstand bedrohten Wohneinheiten in der Mehrzahl größere Wohneinheiten zum Beispiel Einfamilienhäuser. Das bedeutet, dass der drohende Leerstand nicht direkt durch den prognostizierten Bedarf an kleineren möglicherweise auch barrierefreien Wohneinheiten ausgeglichen werden kann. Um aber den Leerstand zu verhindern, bedarf es an Konzepten, die zum Beispiel einen Umbau von großen Einfamilienhäusern in Zweifamilienhäuser attraktiv machen. Da aber Projekte, wie dieses von Ihnen geplante, zu einer möglichen Überversorgung insgesamt an Wohneinheiten führen kann, besteht für die Eigentümer kein Investitionsanreiz und sogar ein Investitionsrisiko, ihre Häuser in kleinere und zum Teil auch barrierefreien Einheiten umzubauen. Aus diesem Grund und der möglicherweise unterschiedlichen Sichtweise haben wir eine andere Ansicht über die Notwendigkeit, eines solchen geplanten Projektes.
Richtet man sich mit dem Fokus aus der Kernstadt nur alleine auf das Musikerviertel, das wir im engeren Sinne aus den Straßen Johann-Sebastian-Bach-Straße, Beethovenstraße, Brahmsstraße, Richard-Wagner-Straße und In der Gombach zusammenfassen, hat hier ein sehr behutsamer und langsamer Generationenwechsel eingesetzt. Die Nachbarschaft kümmert sich umeinander und neu hinzugezogene werden sehr schnell in die Gemeinschaft aufgenommen. Das Viertel besteht ca. aus 160 Wohneinheiten. Das ist die Anzahl der Flyer, die wir in diesen Straßen in die Briefkästen werfen. Geht man im Schnitt von 2,1 Bewohnern pro Wohneinheit aus (das ist der Durchschnitt für Laubach laut Wohnraumversorgungskonzept), sind das ca. 336 Nachbarn in diesem Stadtviertel. Das von Ihnen geplante Projekt wird mit bis zu 45 Wohnungen konzipiert. Das heißt, dass das Viertel innerhalb kürzester Zeit um 28% an Wohneinheiten und an Bevölkerung ansteigen würde – und dies dazu nicht über die gesamte Fläche von 13 Hektar (das ist die Gesamtfläche des Musikerviertels) verteilt sondern auf einen engen Raum von 0,5 Hektar begrenzt. Eine solche Maßnahme wird ohne Zweifel auch einen erheblichen Einfluss auf die Strukturen haben, auf den Generationenwechsel, auf das Miteinander. Ob positive oder negative kann nicht gesagt werden, aber wir plädieren für einen behutsamen Wandel.

Wohnungsmarkt
Strukturpolitisch sehen wir auch, dass es notwendig ist, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, es Menschen zu ermöglichen, ihre private Altersvorsorge durch ein selbstgenutztes Eigenheim zu sichern. Darauf abgezielt haben zum Beispiel unsere Fragen an Sie, welchen Quadratmeterpreis Sie als „bezahlbaren“ Wohnraum erachten, unabhängig davon, welchen Verkaufspreis Sie bei diesem Projekt anstreben. Im Raum stehen – und das wurde an unterschiedlichen Stellen genannt – 2.500 € Verkaufspreis pro Quadratmeter. Ein sich daraus ergebender Gesamtpreis für eine 80-Quadratmeter-Wohnung von 200.000 € plus Nebenkosten erachten wir für Laubach nicht als bezahlbaren Wohnraum. Wir befürchten daher, dass aufgrund zu hoher Renditeerwartungen und –versprechen Immobilienanleger Eigentumswohnungen kaufen werden, die möglicherweise auch im Hinblick auf nicht dauerhaft niedrige Zinsen eben nicht Werte für Ihre Altersvorsorge aufbauen werden und das aufgrund anfänglich zu hoher Erwartungen hinsichtlich einer zur Finanzierung notwendigen Quadratmetermiete eine hohe Fluktuation bei den Bewohnern stattfinden wird, die das oben erwähnte Gefüge im Musikerviertel erheblich belasten wird. Sie haben in der Beantwortung unseres Fragenkataloges angemerkt, dass einige unserer Fragen über die Kompetenzen einer Bürgerinititative hinausgehen würden. Diese Fragen zielten genau auf diese genannten Sorgen der Anwohner im Musikerviertel ab und bisher wurden uns diese Sorgen nicht genommen.

Das gemeinsame Ziel
Wenn man nach einem Kompromiss sucht, ist es hilfreich, zunächst nach dem gemeinsamen Ziel zu suchen, auf dem man dann möglicherweise aufbauen kann. Wir denken, dass das einzige gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist, dass die Ruine des alten Singalumnates durch eine neue Wohnbebauung ersetzt wird. Die unterschiedlichen Vorstellungen von einer Realisierung dieses Ziels sind aber einzig der Tatsache geschuldet, dass wir alle es mit einem Grundstückseigentümer zu tun haben, dem es ausschließlich um die Rendite seiner „Schrottimmobilie“ geht, der sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung als Eigentümer seit Jahren entzieht. Hier ist aus unserer Sicht in den vergangenen Jahren zu wenig seitens der Verwaltung (z.B. Ordnungsamt und Bauordnungsamt) unternommen worden, um die Verpflichtungen am Eigentum einzufordern und auch durchzusetzen. Die Planung einer Wohnanlage in dieser Dimension hat zusätzlich dazu geführt, dass die Renditeerwartungen des Eigentümers weiter gestiegen sind. Das sehen Sie alleine an den schwierigen Verhandlungen, die Sie mit dem Grundstückseigentümer führen müssen. Daher sind wir der Ansicht, dass gerade ein Bebauungsplan ohne Einschränkungen den Grundstückswert derart erhöht, dass eine dem Viertel angemessene Wohnbebauung kaum noch möglich scheint. Auch aus diesem Grunde, also zur Verhinderung eines Anstieges der Preisvorstellungen, sind wir zum aktuellen Zeitpunkt gegen einen Bebauungsplan. Hier wird der zweite Schritt vor dem ersten unternommen und damit eine einvernehmliche Lösung extrem erschwert. Nachdem das Gebäude nun seit vielen Jahren zerfällt, kommt es auf ein paar weitere Jahre nicht an, wenn man gewillt ist, gemeinsam an einer aus unserer Sicht vernünftigen Lösung zu arbeiten. Da wir wie eingangs beschrieben auch nicht den akuten Wohnraumbedarf bzw. Mangel an Wohnraum sehen, wäre eine langfristige Lösung in diesem Sinne auch nicht problematisch. An dieser Stelle stellt sich uns auch die Frage, wieso der Zeitplan bei Ihrem Projekt immer so knapp gehalten werden muss, wieso ein neuer Aufstellungsbeschluss unbedingt noch vor der Sommerpause der politischen Gremien getroffen werden muss, wieso in der Vergangenheit keine Zeit vorhanden war, um sich gemeinsam und ausführlich über die unterschiedlichen Sichtweisen auszutauschen. Und auch die aktuelle Vorgehensweise und der damit verbundene Zeitdruck machen uns eher misstrauisch als zuversichtlich.

Nun aber zur Beantwortung Ihrer Fragen:

a)      Nach bestehender Faktenlage, was möchte der Verein Lebenswertes Laubach mit seiner Position, die gegen den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes der J.-S.-B.-Str.22 votiert, erreichen?

Im Prinzip ist aus den oben genannten Gründen unsere Position, dass wir derzeit nicht für einen Bebauungsplan sind und unsere Ideallösung ist, Geduld zu haben und an einer anderen Lösung zu arbeiten, die eine deutlich angemessenere Wohnbebauung ermöglicht.

b)     Was ist der angestrebte Nutzen, der sich aus dieser Position ergibt?

Wir denken, dass man mit Geduld und Hartnäckigkeit zu einer Lösung kommt, die in das gesamte Erscheinungsbild des Musikerviertels hineinpasst, dem langsamen Generationenwechsel gerecht wird und auch für die gesamte Kernstadt einen Investitionsschutz für Bestandsimmobilien bietet, die vom Leerstand bedroht sind.

c)     Was ist Ihr eigentliches Interesse, welches sich hinter der Verweigerung zum Aufstellungs-beschluss verbirgt, wenn klar geworden ist, dass laut Faktenlage, gesetzlich alles geregelt und geschützt ist?

s.o.

Sie schreiben von „Verweigerung zum Aufstellungsbeschluss“, was wir entschieden von uns weisen. Ihre Einschätzung kann nur daraus resultieren, dass Sie es bisher eindeutig versäumt haben, uns nach unserer Interessenlage zu fragen. Wir haben oben beschrieben, was unsere Idealvorstellung als Lösung für das ehemalige Singalumnat ist, möchten Ihnen aber versichern, dass wir seit Beginn immer offen für eine Kompromisslösung gewesen sind. Daher sollten Sie wissen, dass wir hinsichtlich eines möglichen Bebauungsplanes Grenzen haben, innerhalb derer eine Projektumsetzung dennoch möglich sein sollte. Diese Punkte gehören in den Aufstellungsbeschluss, der letztlich die Vorgabe an die weitere Planung im Bauleitplanverfahren sein wird:

  1. Begrenzung auf die Flurstücke 1/2 und 65
  2. Die maximale Geschoßzahl beträgt 2+1 (2 Vollgeschosse und 1 Staffelgeschoß nach Maßgabe des §2 Abs. 4 der HBO)
  3. Die maximale Gebäudehöhe (der höchste Punkt) beträgt 236 Meter ü.N.N.
  4. Die aktuell gültige Stellplatzsatzung der Stadt Laubach wird auch auf dieses Bauvorhaben angewendet.
  5. Die Stellplätze müssen auf dem Grundstück geschaffen werden
  6. Es wird ein städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB geschlossen
  7. Es wird ein Durchführungsvertrag nach §12 BauGB geschlossen
  8. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt, da die Liegenschaft direkt an die Streuobstwiese und den Waldrand anschließt
  9. Ein Verkehrsgutachten wird erstellt, dass den Engpass am Kindergarten „Weltentdecker“ und am Engpass Johann-Sebastian-Bach-Straße 2 bis 8 untersucht

Diese Punkte haben wir am Freitag, 25.05.2018 während eines gemeinsamen Informationstreffens besprochen und sie bilden das Meinungsbild im Musikerviertel ab.

Zu Nr. 1 haben wir folgende Erläuterung bzw. Begründung: Der Ramsberg und speziell die an das Alumnat angrenzende Streuobstwiese sowie der Wald oberhalb ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen im Musikerviertel und ganz Laubach und auch für den Tourismus nicht unerheblich. Direkt angrenzend an die Wegeparzellen beginnen ein Vogelschutzgebiet und ein FFH-Gebiet. Eine Einbeziehung der beiden Wegeparzellen 56 und 66 in ein Bauprojekt mit entsprechender Versiegelung, Verdichtung und Pkw-Verkehr sind daher für uns ausgeschlossen. Eine Ausweitung der Projektfläche noch dichter an den Wald könnte auch zur Folge haben, dass eventuell nicht mehr ganz standfeste Bäume am Waldrand gefällt werden müssen, um Schäden an Häusern und Pkws bzw. Personen zu verhindern. Eine Ausweitung der Projektfläche wird daher auch direkte negative Auswirkungen auf den angrenzenden Wald haben.

Erläuterung zu Nr. 4 und 5: Einige unsere Fragen im Fragenkatalog zielten darauf ab, zu erfahren, wer die zukünftigen Bewohner bzw. Käufer der Wohnungen sein werden. Ein Stellplatzschlüssel von unter 1,75 wurde von Ihnen bisher immer damit argumentiert, dass es sich um eine Mehrgenerationenanlage handeln wird mit barrierefreien Wohnungen, um die Anlage für ältere Menschen attraktiv zu machen. Sie gehen in Ihrer Argumentation davon aus, dass ältere Menschen häufiger alleine eine Wohnung nutzen und außerdem weniger Auto fahren. Unter diesen Gesichtspunkten wäre ein Stellplatzschlüssel von 1,25 oder 1,5 gerechtfertigt.
Dabei missachten Sie aber, dass weder die Entscheidungsträger im Stadtparlament noch die Projektgesellschaft einen Einfluss darauf haben, wer tatsächlich die zukünftigen Bewohner der Wohnanlage sein werden. Auch im Hinblick einer langfristigen Sichtweise kann das von niemandem heute seriös beantwortet werden. Daher darf man bei der Festlegung des Stellplatzschlüssels nicht von einer gewünschten Bewohnerstruktur ausgehen sondern muss einzig die vorliegenden Rahmenbedingungen, die in Laubach bestehen, beachten. Diese sind unter anderem:
  • Mangelhafte ÖPNV-Infrastruktur
  • Weite Wege zu den Mittelzentren (und Arbeitsplätzen vieler Laubacherinnen und Laubacher)
  • Keine Anbindung an Autobahn und Schiene
  • Speziell für das Musikerviertel: ein weiter Weg zu den Einzelhandelsgeschäften am westlichen Stadtrand
Das bedeutet, dass ein Bewohner, der nicht komplett auf fremde Hilfe angewiesen sein will, über ein Auto verfügen muss, um zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen (in Gießen, Grünberg, Lich, Frankfurt,…) oder um zum Einkauf fahren zu können. Sollte die Wohnanlage zum Beispiel sehr attraktiv für junge Familien werden, weil ihnen eine Eigentumswohnung oder Mietwohnung in Gießen zu teuer ist, weil sie sich eine sehr gute Schulbildung für ihre Kinder an den Laubacher Schulen erhoffen, weil sie ein gesundes Lebensumfeld mitten in der Natur im Luftkurort Laubach wünschen und weil sie längere Wege zur Ihren Arbeitsstellen nach zum Beispiel Gießen in Kauf nehmen, dafür aber wesentlich geringere Lebenshaltungskosten insbesondere für Wohnen haben wollen, reicht ein Stellplatzschlüssel von 1,25 oder 1,5 nicht mehr aus. An dieser Stelle kommen wieder die Belange der Anwohner ins Spiel, die von den Problemen mangelnder Stellplätze in der Johann-Sebastian-Bach-Straße direkt betroffen sein werden. Eben und gerade weil es nicht gesteuert werden kann, wer die Bewohner zukünftig und auch in vielen Jahren sein werden, sehen wir in der Festlegung eines zu geringen Stellplatzschlüssels einen Egoismus gegenüber den derzeitigen Anwohnern, den wir so nicht akzeptieren können.

Wir sind uns dessen bewusst, dass diese von uns genannten Grenzen, die Bestandteil eines neuen Aufstellungsbeschlusses sein sollen, indirekt auch auf die Anzahl der Wohneinheiten haben wird und damit auch auf die Rendite, die sich für die Projektgesellschaft aus diesem Projekt ergeben wird. Wir gehen aber davon aus, dass auch unter diesen Einschränkungen ein Projekt wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar sein kann.


Mit freundlichen Grüßen



Andreas Wenig
Vorsitzender

Lebenswertes Laubach

Bauordnungsamt und Gebäudesicherheit

Heute, Sonntag, sind Aktivitäten am Singalumnat zu beobachten: Zwei Männer in weißem VW-Transporter, ohne sichtbares Firmenlogo, verschließen mit OSB-Platten Fenster und Türen.

Seit Februar 2018  haben wir mehrmals beim Bauordnungsamt des Landkreises Gießen darauf hingewiesen, dass die Zerstörungen an Fenstern und am Gebäude Gefahren für Menschen birgt.
Das Bauordnungsamt ist die Aufsichtsbehörde im Landkreis, die für die Gebäudesicherheit zuständig ist. Das Laubacher Ordnungsamt hingegen ist für die Verkehrssicherheit (Gehweg und Straße am Singalumnat) zuständig.

Zufällig vor der geplanten Ortsbegehung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses am Dienstag (29.05.2018) soll die Sicherheit am Gebäude wieder verbessert werden.

Unsere Schreiben an das Bauordnungsamt mit der entsprechenden Fotodokumentation finden Sie hier:

Schreiben per Mail vom 27.02.2018

Schreiben vom 08.05.2018

Freitag, 25. Mai 2018

Info-Treffen "Bebauungsplan Singalumnat"

Rund 40 Teilnehmer kamen am Abend zum Info-Treffen des Vereins Lebenswertes Laubach im Gemeindesaal St. Elisabeth zusammen.

Rund 40 Teilnehmer verfolgten die Präsentation zur aktuellen Planungslage
und nahmen an der anschließenden Diskussion teil.
Wiir haben die aktuelle Beschlussvorlage und die Eckdaten der Planung vorgestellt. Dem Vortrag folgte eine sachliche und konstruktive Diskussion mit Klärung offener Fragen. Als Ergebnis wurden konkrete Forderungen festgelegt, die aus Sicht der Anwohner in die neue Beschlussvorlage aufgenommen werden sollen. Die Eckdaten der Planung sowie auch die Vergleiche zwischen Planung November 2017 mit Mai 2018 finden Sie im folgendem Video:


Einer der grundlegenden Kritikpunkte am Abend war, dass der neue Aufstellungsbeschluss keine oder nur unwesentliche Veränderungen zum aufgehobenen Aufstellungsbeschluss aufweist und in der aktuellen Version sogar wesentliche Rückschritte enthält. Die nun aufgestellten Forderungen stellen den Rahmen dar, in der dem Bürgerbegehren Rechnung getragen werden kann.

Derzeit wird geplant, noch vor der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2018 ein weiteres Treffen zwischen Stadt, Projektgesellschaft und Lebenswertes Laubach zu organisieren, an dem versucht werden soll, einen Kompromiss zu finden.

Donnerstag, 24. Mai 2018

Gegenüberstellung Aufstellungsbeschluss vom 08.11.2017 und Vorlage vom 11.05.2018

Eine Gegenüberstellung des Aufstellungsbeschlusses, gegen den sich das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative im Musikerviertel gerichtet hat und der von der Stadtverordnetenversammlung Anfang des Jahres wieder aufgehoben wurde, mit der neuen Beschlussvorlage, die von der Projektgesellschaft zur Abstimmung eingebracht wurde zeigt, dass keiner der Kritikpunkte der Anwohner an der Bebauungsplanung Berücksichtigung gefunden hat.
Die neue Beschlussvorlage ist nahezu eine Kopie des ursprünglichen Beschlusses und in den Punkten der Stellplatzproblematik sogar ein Rückschritt.
Wurde im November noch beschlossen, dass die Stellplatzsatzung in die Bebauungsplanung übernommen wird (1,75 Stellplätze pro Wohneinheit) und diese auf dem Grundstück geschaffen werden sollen, wird in der neuen Vorlage keine Angabe hierzu gemacht.

Weiterhin wurde von der Bürgerinitiative die Gebäudehöhe und die Geschoßzahl der einzelnen Häuser kritisiert. Auch, wenn die Unterlagen im Fragenkatalog nun Antworten auf geplante Gebäudehöhe und Geschoßzahl geben, fand dies in der nun eingebrachten Beschlussvorlage keine Berücksichtigung.
Die Vorgaben für den aufzustellenden Bebauungsplan resultieren nicht aus einem Fragenkatalog oder unverbindlichen Planungsunterlagen sondern einzig aus den Vorgaben an den Bebauungsplan, die durch einen Aufstellungsbeschluss gefasst werden.


Gegenüberstellung Aufstellungsbeschluss und neue Beschlussvorlage




Montag, 21. Mai 2018

Beschlussvorlage 348/2018 nun online abrufbar

Beschlussvorlage

Nachdem der Vorhabenträger einen neuen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt hat, steht dieses Thema nun auf der Agenda der Beratungen in den städtischen Gremien in den nächsten Wochen:

Screenshot Bürgerinfoportal 21.05.2018

Die Beschlussvorlage mit Datum vom 11.05.2018 ist unter folgendem Link zu finden:

Kein Kompromiss sondern einseitige Festlegung

In der Beschlussvorlage ist u.a. die Rede von intensiver inhaltlicher Abstimmung mit der Bürgerinitiative im Musikerviertel. Desweiteren solle eine abermalige inhaltliche Abstimmung zwischen den Planungsbeteiligten und der Bürgerinitiative "im Vorfeld des formellen Bauleitplanverfahrens" erfolgen:
Beschlussvorlage 328/2018
Bisher hat es zwischen der Bürgerinitiative und den Vertretern der Projektgesellschaft nur ein einziges Gespräch gegeben, in dem besprochen wurde, dass beide Seiten gewillt seien, einen Kompromiss zu finden. Auf dem Weg zum Kompromiss sollten zunächst über den Fragenkatalog der BI (s. Beitrag: Fragenkatalog) die Eckdaten der neuen Planung beschrieben werden, um im Anschluss über die kritischen Punkte zu sprechen. Die Projektgesellschaft hat aber nun den Antrag eingebracht, ohne überhaupt die Sichtweise der Anwohner gehört zu haben. Die Vorlage stellt daher in keinster Weise einen Kompromiss dar, sondern ist eine einseitige Festlegung der Projektgesellschaft. 

Einen seit längerer Zeit geplanten weiteren Gesprächstermin am 30.05.2018 hat die Bürgerinitiative inzwischen abgesagt, da ein Gespräch und die Suche nach einer Kompromisslösung nur möglich ist, wenn dies vor und nicht nach der Antragstellung geschweige denn, nach Beschlussfassung im Haupt-, Bau- und Finanzausschuss stattfindet. Diese wird am 29.05.2018 stattfinden (s. Terminkalender).
Entscheidend ist, was in den politischen Gremien beschlossen wird. In der derzeitigen Form der Beschlussvorlage gibt es keine Änderung zu dem Beschluss aus dem Herbst, gegen den sich das Bürgerbegehren gerichtet hat und den die Stadtverordnetenversammlung durch Anschluss an dieses Bürgerbegehren wieder aufgehoben hat.

"Vorläufiger räumlicher Geltungsbereich"


Beschlussvorlage 348/2018

Im Beschlussantrag steht unter Punkt 3: "Der vorläufige räumliche Geltungsbereich [...] umfasst die Flurstücke 1/2 und 65 [...]".
Vergleicht man dies mit den Antworten im Fragenkatalog Frage 1.3.1 ist die Rede von weiteren Flurstücken. Von den Flurstücken 56 und 66. Diese sind der Weg entlang der Streuobstwiese (zwischen Streuobstwiese und Singalumnat) und der Waldweg oberhalb des Singalumnates.

Fragenkatalog Frage 1.3.1
Wir gehen daher davon aus, dass es im Beschlussantrag von "vorläufig" heißt, da man in den weiteren Planungen noch die Wegeparzellen 56 und 66 einplanen will.

Montag, 14. Mai 2018

Termine in den politischen Gremien


Ortsbeirat Laubach am 24.05. um 19:30 (Alt Lauabch):
Tagesordnungspunkt 9:
Aussprache zur Bauleitplanung der Stadt Laubach, hier: Bebauungsplan "Wohnanlage Johann-Sebastian-Bach-Straße"

Zuvor ab 18:45 Begehung Erlenweg 1 wegen Erdabschwemmungen bei Starkregen.
Haupt- Bau- und Finanzausschuss am 29.05. ab 17:30 (Johann-Sebastian-Bach-Straße 22)
Im Sitzungskalender der Stadt Laubach steht nun die Tagesordnung für die HBFA-Sitzung (Haupt-, Bau- und Finanzausschuss) für den 29.05.2018:

17:30 Ortsbegehung des Ausschusses am Gelände des Singalumnates (JSB 22)
18:00 Gemeinsame Ausschusssitzung (großer Sitzungssaal)
19:00 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss (großer Sitzungssaal)

Hier die Tagesordnung des HBFA: Tagesordnung HBFA mit dem Tagesordnungspunkt 6 zur Bauleitplanung Johann-Sebastian-Bach-Straße (Singalumnat)

Ortsbesichtigung Singalumnat am 29.05.2018 um 17:30
Die Mitglieder des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses wollen sich zu Beginn der nächsten Ausschusssitzung ein Bild der Zustände auf dem Gelände des ehemaligen Singalumnates machen.
Es ist bekannt, dass der Grundstückseigentümer des Singalumnates seit langem seinen Verkehrssicherungspflichten (Straßenreinigung, Heckenschnitt) nicht nachkommt und Grundstück und Gebäude nicht gegen Verfall und Vandalismus schützt.


Sehr viele Fensterscheiben sind zerstört. Glasscherben und möglicher weiterer Glasbruch stellen eine Gefahr für Menschen dar, die das Gelände unbefugt betreten können, aber auch für Wildtiere aus dem angrenzenden Wald. Das Gebäude ist offen zugänglich und anhand Graffitis, leerer Pizzakartons und Getränkedosen im Gebäude wird es offensichtlich auch regelmäßig unbefugt betreten.
Noch heute liegt das Laub vom Herbst auf dem Gehweg und der Straße. Zudem ist eine Dornenhecke über den Gehweg gewachsen, wodurch Fußgänger die Straßenseite wechseln müssen. Im Winter wurde kein Winterdienst durchgeführt. Neben den Gefahren für Fußgänger (Laub wird bei Nässe rutschig) führt Unkraut in den Fugen und Spalten auch zu Beschädigungen am Straßenbelag.
Zudem fallen regelmäßig sogenannte Faserzementplatten von der Gebäudefassade herunter. Diese stammen sehr wahrscheinlich noch aus der Bauzeit des Gebäudes. Bei Faserzementplatten, die vor 1990 gefertigt wurden, muss befürchtet werden, dass diese aus zementgebundenem Asbest bestehen. Fallen sie herunter und zerbrechen, werden Asbestfasern in die Umwelt freigesetzt.




Samstag, 12. Mai 2018

Fragenkatalog

Fragenkatalog der BI Musikerviertel an die Stadtverwaltung und die Investoren
Die Zusammenstellung der Fragen und der notwendigen Nachfragen sowie der Antworten, ohne Bewertung seitens der BI bzw. des Vereins 'Lebenswertes Laubach', ist HIER zu finden:

Fragenkatalog.pdf

Die wesentlichen Parameter zur aktuellen Planung der Investoren sind:
  • 6 Häuser (7 sind angestrebt)
  • 3 Häuser vorne mit 2+1 Stockwerken (2 Vollgeschosse und 1 Staffelgeschoss)
  • 3 Häuser hinten mit 3+1 Stockwerken, (1 UG, zum Teil aus der Erde ragend, 2 Vollgeschosse, 1 Staffelgeschoss)
  • Maximale Höhe ü.N.N: 238,75 Meter (aktuell Singalumnat: 235,13)
  • Gesamtwohnfläche: 3.480 qm
  • Anzahl Wohnungen: max. 45
  • Stellplätze: In Zeichnung 42, angestrebt max. 57 (Stellplatzschlüssel = 1,25)
  • Einbeziehung der Flurstücke 56 und 66 (Weg entlang Streuobstwiese und Waldweg) "zur verkehrstechnischen Umfahrung"
  • Keine Tiefgarage mehr in Planungen enthalten
  • Keine Beantwortung der Frage, ob Stellplätze für Besucher vorgesehen sind oder ob die Stellplätze einzelnen Wohnungen zugeordnet werden
  • Ein Schadstoffgutachten sei zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorhanden (wird erst im Rahmen der Abrißgenehmigung geklärt)


Freitag, 11. Mai 2018

Vereinsgründung

26.03.2018 Gründung des Vereins "Lebenswertes Laubach"
Am 26.03.2018 treffen sich 19 Gründungsmitglieder, um den Verein "Lebenswertes Laubach" zu gründen. Vereinszweck ist, die natürlichen Lebensgrundlagen als maßgebliche Basis für Gesundheit und Wohlbefinden zu erhalten und zu schützen. Der Verein will das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke fördern insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Bürger- und Informationsveranstaltungen zu den Themen
  • Stadtentwicklung
  • Stadtentwicklungsplanung
  • Bevölkerungsentwicklung
  • Demografischer Wandel
  • familienfreundliche Stadt
  • Umweltschutz
  • Klimawandel
  • Energieversorgung
  • Mobilität
Ein erster Themenschwerpunkt ist dabei aber auch die Einbringung in die weiteren Entwicklungen und Planungen auf dem Gelände des Singalumnates.

Mehr über den Verein unter Wir über uns

BI Musikerviertel - Chronologie

15.02.2018 Stadtverordnetenversammlung tritt dem Bürgerbegehren bei

In der Stadtverordnetenversammlung votieren die Stadtverordneten einstimmig für einen Beitritt zum Bürgerbegehren. Damit wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan auf dem Gelände des Singalumnates aufgehoben.
https://goo.gl/FVPkkJ


03.02.2018 Erste Hürde überstanden!
Das Bürgerbegehren ist zulässig: https://goo.gl/FndwR4


03.01.2018 Übergabe der 1.742 Unterschriften an Herrn Klug
Zum Ende der Einreichungsfrist konnten 1.742 gesammelte Unterschrtiften im Rathaus an Herrn Klug übergeben werden.


 

Hier die Zeitungsberichte über die Einreichung der Unterschriften:
https://goo.gl/vV4BAF
https://goo.gl/XSwfSK

...und ein kleines Video: https://goo.gl/3vLfu7



04.12.2017 Infoveranstaltung
Am 04.12.2017 wurde eine Infoveranstaltung organisiert, in der über den Sachstand der Planungen und die seitens der Anwohner befürchteten Probleme anhand der öffentlich zugänglichen Planunterlagen berichtet.

Die Präsentation ist zu finden unter: https://goo.gl/4JHp86

Ein Bericht über die Infoveranstaltung: https://goo.gl/35RPs6

























22.11.2017 Auftaktveranstaltung BI Musikerviertel "Luftballoninstallation"
Mit einer Luftballoninstallation zur Visualisierung der geplanten Gebäudehöhen begannen die Aktionen rund um das Bürgerbegehren gegen den Aufstellungsbeschluss.
https://goo.gl/m8U9jR

Unser Flyer für das Bürgerbegehren:
https://goo.gl/vCE6J3


08.11.2017 Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, der es einem Investor ermöglichen soll, auf dem Gelände des Singalumnates 5 Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 5 Stockwerken zu errichten.
Zuvor haben bereits Vertreter der Anwohnerschaft Bedenken über das geplante Ausmaß geäußert, u.a. in einer im Vorfeld stattfindenden Bauausschusssitzung sowie in einem von 208 Anwohnern unterschrieben offenen Brief an alle Stadtverordneten.

Der offene Brief ist zu finden unter:
https://buergerinfo.laubach-online.de/sessionnet/bi/getfile.asp?id=36618&type=do&