Montag, 21. Mai 2018

Beschlussvorlage 348/2018 nun online abrufbar

Beschlussvorlage

Nachdem der Vorhabenträger einen neuen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt hat, steht dieses Thema nun auf der Agenda der Beratungen in den städtischen Gremien in den nächsten Wochen:

Screenshot Bürgerinfoportal 21.05.2018

Die Beschlussvorlage mit Datum vom 11.05.2018 ist unter folgendem Link zu finden:

Kein Kompromiss sondern einseitige Festlegung

In der Beschlussvorlage ist u.a. die Rede von intensiver inhaltlicher Abstimmung mit der Bürgerinitiative im Musikerviertel. Desweiteren solle eine abermalige inhaltliche Abstimmung zwischen den Planungsbeteiligten und der Bürgerinitiative "im Vorfeld des formellen Bauleitplanverfahrens" erfolgen:
Beschlussvorlage 328/2018
Bisher hat es zwischen der Bürgerinitiative und den Vertretern der Projektgesellschaft nur ein einziges Gespräch gegeben, in dem besprochen wurde, dass beide Seiten gewillt seien, einen Kompromiss zu finden. Auf dem Weg zum Kompromiss sollten zunächst über den Fragenkatalog der BI (s. Beitrag: Fragenkatalog) die Eckdaten der neuen Planung beschrieben werden, um im Anschluss über die kritischen Punkte zu sprechen. Die Projektgesellschaft hat aber nun den Antrag eingebracht, ohne überhaupt die Sichtweise der Anwohner gehört zu haben. Die Vorlage stellt daher in keinster Weise einen Kompromiss dar, sondern ist eine einseitige Festlegung der Projektgesellschaft. 

Einen seit längerer Zeit geplanten weiteren Gesprächstermin am 30.05.2018 hat die Bürgerinitiative inzwischen abgesagt, da ein Gespräch und die Suche nach einer Kompromisslösung nur möglich ist, wenn dies vor und nicht nach der Antragstellung geschweige denn, nach Beschlussfassung im Haupt-, Bau- und Finanzausschuss stattfindet. Diese wird am 29.05.2018 stattfinden (s. Terminkalender).
Entscheidend ist, was in den politischen Gremien beschlossen wird. In der derzeitigen Form der Beschlussvorlage gibt es keine Änderung zu dem Beschluss aus dem Herbst, gegen den sich das Bürgerbegehren gerichtet hat und den die Stadtverordnetenversammlung durch Anschluss an dieses Bürgerbegehren wieder aufgehoben hat.

"Vorläufiger räumlicher Geltungsbereich"


Beschlussvorlage 348/2018

Im Beschlussantrag steht unter Punkt 3: "Der vorläufige räumliche Geltungsbereich [...] umfasst die Flurstücke 1/2 und 65 [...]".
Vergleicht man dies mit den Antworten im Fragenkatalog Frage 1.3.1 ist die Rede von weiteren Flurstücken. Von den Flurstücken 56 und 66. Diese sind der Weg entlang der Streuobstwiese (zwischen Streuobstwiese und Singalumnat) und der Waldweg oberhalb des Singalumnates.

Fragenkatalog Frage 1.3.1
Wir gehen daher davon aus, dass es im Beschlussantrag von "vorläufig" heißt, da man in den weiteren Planungen noch die Wegeparzellen 56 und 66 einplanen will.

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