Montag, 14. Mai 2018

Termine in den politischen Gremien


Ortsbeirat Laubach am 24.05. um 19:30 (Alt Lauabch):
Tagesordnungspunkt 9:
Aussprache zur Bauleitplanung der Stadt Laubach, hier: Bebauungsplan "Wohnanlage Johann-Sebastian-Bach-Straße"

Zuvor ab 18:45 Begehung Erlenweg 1 wegen Erdabschwemmungen bei Starkregen.
Haupt- Bau- und Finanzausschuss am 29.05. ab 17:30 (Johann-Sebastian-Bach-Straße 22)
Im Sitzungskalender der Stadt Laubach steht nun die Tagesordnung für die HBFA-Sitzung (Haupt-, Bau- und Finanzausschuss) für den 29.05.2018:

17:30 Ortsbegehung des Ausschusses am Gelände des Singalumnates (JSB 22)
18:00 Gemeinsame Ausschusssitzung (großer Sitzungssaal)
19:00 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss (großer Sitzungssaal)

Hier die Tagesordnung des HBFA: Tagesordnung HBFA mit dem Tagesordnungspunkt 6 zur Bauleitplanung Johann-Sebastian-Bach-Straße (Singalumnat)

Ortsbesichtigung Singalumnat am 29.05.2018 um 17:30
Die Mitglieder des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses wollen sich zu Beginn der nächsten Ausschusssitzung ein Bild der Zustände auf dem Gelände des ehemaligen Singalumnates machen.
Es ist bekannt, dass der Grundstückseigentümer des Singalumnates seit langem seinen Verkehrssicherungspflichten (Straßenreinigung, Heckenschnitt) nicht nachkommt und Grundstück und Gebäude nicht gegen Verfall und Vandalismus schützt.


Sehr viele Fensterscheiben sind zerstört. Glasscherben und möglicher weiterer Glasbruch stellen eine Gefahr für Menschen dar, die das Gelände unbefugt betreten können, aber auch für Wildtiere aus dem angrenzenden Wald. Das Gebäude ist offen zugänglich und anhand Graffitis, leerer Pizzakartons und Getränkedosen im Gebäude wird es offensichtlich auch regelmäßig unbefugt betreten.
Noch heute liegt das Laub vom Herbst auf dem Gehweg und der Straße. Zudem ist eine Dornenhecke über den Gehweg gewachsen, wodurch Fußgänger die Straßenseite wechseln müssen. Im Winter wurde kein Winterdienst durchgeführt. Neben den Gefahren für Fußgänger (Laub wird bei Nässe rutschig) führt Unkraut in den Fugen und Spalten auch zu Beschädigungen am Straßenbelag.
Zudem fallen regelmäßig sogenannte Faserzementplatten von der Gebäudefassade herunter. Diese stammen sehr wahrscheinlich noch aus der Bauzeit des Gebäudes. Bei Faserzementplatten, die vor 1990 gefertigt wurden, muss befürchtet werden, dass diese aus zementgebundenem Asbest bestehen. Fallen sie herunter und zerbrechen, werden Asbestfasern in die Umwelt freigesetzt.




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