Heute hat ein Unternehmen einen Bauzaun zur Absicherung der zukünftigen Baustelle um das Gelände des ehemaligen Singalumnates aufgestellt. Brisant dabei war, dass der Lkw mit den Bauzäunen den Weg vom Schloßpark bis hinter das Singalumnat befahren hat. Dieser Weg darf wegen Umweltauflagen insbesondere durch Baustellenverkehr nicht befahren werden. Dies wurde den Anwohnern auch während des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens zugesagt.
Die Ordnungswidrigkeit konnte allerdings von der Ordnungspolizei nicht geahndet werden, da die Ordnungspolizisten heute in Lich unterwegs sind - das sind die Nachteile der Verwaltungsgemeinschaft Laubach/Lich.
Nach Auskunft von Bürgermeister Klug sei man mit der Einzäunung auch den Forderungen der Anwohner nachgekommen, die Ruine des Singalumnates unter baurechtlichen Gesichtspunkten gegen unbefugtes Betreten abzusichern.
Eine Auskunft der Bauaufsicht des Landkreises Gießen hat ergeben, dass bisher noch kein Antrag auf Abriss- oder Baugenehmigung eingegangen sei.
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