Donnerstag, 24. Mai 2018

Gegenüberstellung Aufstellungsbeschluss vom 08.11.2017 und Vorlage vom 11.05.2018

Eine Gegenüberstellung des Aufstellungsbeschlusses, gegen den sich das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative im Musikerviertel gerichtet hat und der von der Stadtverordnetenversammlung Anfang des Jahres wieder aufgehoben wurde, mit der neuen Beschlussvorlage, die von der Projektgesellschaft zur Abstimmung eingebracht wurde zeigt, dass keiner der Kritikpunkte der Anwohner an der Bebauungsplanung Berücksichtigung gefunden hat.
Die neue Beschlussvorlage ist nahezu eine Kopie des ursprünglichen Beschlusses und in den Punkten der Stellplatzproblematik sogar ein Rückschritt.
Wurde im November noch beschlossen, dass die Stellplatzsatzung in die Bebauungsplanung übernommen wird (1,75 Stellplätze pro Wohneinheit) und diese auf dem Grundstück geschaffen werden sollen, wird in der neuen Vorlage keine Angabe hierzu gemacht.

Weiterhin wurde von der Bürgerinitiative die Gebäudehöhe und die Geschoßzahl der einzelnen Häuser kritisiert. Auch, wenn die Unterlagen im Fragenkatalog nun Antworten auf geplante Gebäudehöhe und Geschoßzahl geben, fand dies in der nun eingebrachten Beschlussvorlage keine Berücksichtigung.
Die Vorgaben für den aufzustellenden Bebauungsplan resultieren nicht aus einem Fragenkatalog oder unverbindlichen Planungsunterlagen sondern einzig aus den Vorgaben an den Bebauungsplan, die durch einen Aufstellungsbeschluss gefasst werden.


Gegenüberstellung Aufstellungsbeschluss und neue Beschlussvorlage




2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Danke für die ausgezeichnete Information!!!

Andreas Wenig hat gesagt…

Sehr gerne. Eines unserer Hautptanliegen in diesem Prozess ist es, für Transparenz zu sorgen, damit sich jeder Interessierte eine eigene Meinung bilden kann