Donnerstag, 29. Oktober 2020

RICHTIGSTELLUNG zum Artikel im Gießener Anzeiger vom 29.10.2020

Gießener Anzeiger vom 29.10.2020


Die Überschrift des Beitrages und ein Zitat von Herrn Bürgermeister Peter Klug im Artikel des heutigen Gießener Anzeigers lesen sich irreführend. Daher hier eine Richtigstellung:

  • Die Unterüberschrift: "Verein Lebenswertes Laubach darf nicht mehr auf das Grundstück"
    Richtig: Wir hatten das noch nie gedurft, da es sich um ein privates Grundstück handelt

  • Das Zitat von Herrn Klug: "Ich wundere mich nur, dass Menschen auf einem ihnen fremden Grundstück Begutachtungen vornehmen lassen können."
    Richtig: Wir haben niemals auf dem Grundstück Begutachtungen vornehmen lassen.

Es ist korrekt, dass ich von einem Anwalt der Firma Gadebau angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert wurde, ob ich oder von mir beauftragte Personen das Grundstück zur Erstellung des Gutachtens betreten haben.
Dies habe ich dem Anwalt gegenüber ausdrücklich verneint. Wir haben das Grundstück zur Erstellung des Gutachtens nicht betreten.

Für die Erstellung des Gutachtens sind Kamera und Fernglas zum Einsatz gekommen, um die Habitatstruktur auf dem Grundstück zu bewerten.

Im Übrigen bestätigt unser Gutachten nur das, was die UNB bereits in ihrer Stellungnahme im Bauleitplanverfahren (15.11.2019) geschrieben hat (Seite 4 der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange):
"Aufgrund der teils hohen ökologischen Wertigkeit der Laubgehölze und der vorhandenen Bauruine im Plangebiet stellt die geplante Bebauung jedoch durchaus ein naturschutzrechtliches Konfliktpotential dar." Die im Planentwurf festgelegten Maßnahmen werden aber in Teilen für nicht ausreichend gehalten,
"daher muss vor der Baufeldvorbereitung eine Aufnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätten auch in den Laubgehölzen erfolgen."

Eine Aufnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann nicht durch eine ökologische Baubegleitung erfolgen. Dies ist erstens nicht zeitlich vor der Baufeldvorbereitung und zweitens nicht ausreichend. Hierzu gibt es ganz klar definierte Leitfäden, wie dies zu geschehen hat.

Aus meiner Sicht ist das ein Unterlassen im Satzungsbeschluss und damit ein eindeutiger Fehler um Bauleitplanverfahren, diese wichtige und relevante Forderung der UNB nicht in den BPlan aufzunehmen. Das war letztlich auch der Grund, weshalb wir das Gutachten beauftragt haben. Die Entscheidung der UNB, einen Baustopp zu verhängen, resultiert daher deren eigenen Erwägungen, die bereits im November 2019 vorlagen. Unser Gutachten bestätigt diese Kenntnisse nur und hat geholfen, die Forderung der UNB einer Bestandsaufnahme vor der Baufeldvorbereitung durchzusetzen. Weiterhin wollten wir mit unserem Eingreifen verhindern, dass auf dem Grundstück durch Zerstörung der Habitatstruktur Tatsachen geschaffen werden, die hinterher nicht mehr heilbar sind.

Nicht die Anwohner sind letztlich Ursache für den Baustopp sondern das Unterlassen der Baugesellschaft, während der Erstellungsphase des Bebauungsplanes ein Umweltgutachten zu erstellen, wie es zum Beispiel von Herrn Köhler im Aufstellungsbeschluss gefordert wurde. Ebenso wurden die Hinweise der UNB in deren Stellungnahme zum Planentwurf ignoriert oder nicht ernst genommen. So haben CDU und FW gegen diesen Änderungsantrag gestimmt (wohl um dem Investor Kosten und Zeit zu sparen) und damit diese Verzögerung erst herbeigeführt.

Mein Vorwurf geht auch an das Planungsbüro, das die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Auftrag der Baugesellschaft bearbeitet und daraus Beschlussempfehlungen abgeleitet hat. In einem derart komplexen Thema sind die Stadtverordneten, die letztlich über die Einwendungen in einem Satzungsbeschluss entscheiden, auf die fachliche Expertise des Planungsbüros angewiesen. In den Beschlussempfehlungen steht lediglich eine kurze Erläuterung zu den Hinweisen der UNB aber keine daraus abgeleitete Beschlussempfehlung, die die Forderung der UNB (Aufnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätten auch in den Laubgehölzen) berücksichtigt.

Dass man seitens der Projektbefürworter nun beleidigt auf die Anwohner zeigt, dafür habe ich kein Verständnis. Artenschutz ist kein Störfaktor sondern Teil unserer Lebensgrundlagen, über den man sich nicht einfach nach Belieben hinwegsetzen kann, weil er Zeit und Geld kostet.

Andreas Wenig

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