Wenn ein vorhabenbezogener Bebauuungsplan durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll, sind Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag Bestandteile dieses Beschlusses.
In der letzten Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2019 wurde durch Dirk-Michael Hofmann (FBLL) eine Anfrage an Bürgermeister Klug gestellt zum aktuellen Stand der Planungen. Eine direkte Antwort wurde nicht gegeben sondern auf den formellen Weg einer schriftlichen Anfrage verwiesen, die möglicherweise erst in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020 beantwortet werden dürfte.
Gießener Anzeiger vom 02.01.2020 |
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