Donnerstag, 20. Dezember 2018

Presseschau vom 20.12.2018 - Stellplätze und altersegerechtes Wohnen

Aus dem heutigen Gießener Anzeiger haben wir einen Beitrag, in dem bei einem Bauprojekt in Allendorf / Lda. ebenso wie beim Projekt am Singalumnat mit dem Begriff "altersgerechtes Wohnen" versucht wurde, die Anzahl der notwendigen Stellplätze möglichst gering zu halten, um eine möglichst große Fläche verkaufbaren Wohnraumes zu erzielen.
Ein Stellplatz pro Wohnung war das Ziel. Die Stellplatzsatzung sieht in Allendorf 2,0 Stellplätze pro Wohnung vor. Für "Altenwohnungen" werden 0,2 Stellplätze pro Wohnung benötigt. "Ich will doch kein Pflegeheim bauen, sondern einfach nur Wohnungen für ältere Menschen," wird der Geschäftsführer der Bauträgergesellschaft zitiert.
Nun soll ein neuer Bauantrag mit zehn Wohnungen und 20 Stellplätzen eingereicht werden. Ursprünglich waren 18 Wohnungen vorgesehen.


Gießener Anzeiger vom 20.12.2018
Es gibt viele Beispiele, bei denen seitens der Bauträger versucht wird, die notwendigen Stellplätze möglichst weit unten anzusetzen, um eine hohe Auslastung an Wohnraum auf einem Grundstück zu ermöglichen. Die Probleme, die durch fehlende Stellplätze entstehen, tragen Bewohner und Nachbarn (s. Bergkaserne in Gießen). Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, eine funktionierende Stellplatzsatzung zu haben. Am Allendorfer Beispiel konnten die Stadtverordneten den Antrag der Bauträger auf Befreiung von der Stellplatzsatzung ablehnen mit der Begründung des "Gleichbehandlungsgrundsatzes".